Oct 1, 2026 ·
Diese AGB regeln alle Leistungen der iGrow e.U., Inhaber Edin Cerimagic, Parhamerplatz 9, 1170 Wien. Mit Annahme eines Angebots gelten sie als vereinbart, einschließlich des Stundensatzes von 140,00 € netto für alle Leistungen außerhalb des Angebots.
iGrow e.U., Inhaber Edin Cerimagic, Parhamerplatz 9, 1170 Wien, Firmenbuchnummer FN 606878v, Handelsgericht Wien, UID ATU81182612, Tel. +43 1 435 100 4, E-Mail info@igrow.at, www.igrow.at. Stand: 22.10.2026.
§ 1 Geltung und Begriffe
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von iGrow gegenüber Unternehmern. Verbraucher sind keine Vertragspartner. Mit Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber, Unternehmer zu sein und die Leistungen für seinen unternehmerischen Zweck zu beziehen.
1.2 Maßgeblich ist die Fassung, die bei Angebotslegung unter https://www.igrow.at/agb abrufbar ist. Sie gilt auch für Folgeaufträge, ohne dass jedes Mal erneut auf sie hingewiesen werden muss.
1.3 Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn iGrow ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn iGrow sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
1.4 „Vereinbarung“ bedeutet das Angebot samt diesen AGB. Bei Widersprüchen geht das Angebot vor.
§ 2 Leistungen von iGrow
2.1 iGrow ist eine B2B Revenue Marketing Agentur. Leistungen sind insbesondere SEO, GEO (Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen und Antwortmaschinen wie ChatGPT, Gemini, Claude und Perplexity), Google Ads und weitere bezahlte Kanäle, Landingpages, Content, LinkedIn Thought Leadership, Sales Enablement, Workshops, Beratung und Reporting.
2.2 Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot. Aussagen in Gesprächen, Präsentationen, Protokollen, Chats oder Nachrichten erweitern den Leistungsumfang nicht.
2.3 iGrow schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, keinen Erfolg (siehe § 13). Etwas anderes gilt nur, wenn das Angebot ein bestimmtes Werk ausdrücklich als Erfolgsschuld beschreibt. Laufende Betreuung ist ein Dauerschuldverhältnis.
2.4 Methoden, Tools, Reihenfolge, Zeit und Ort der Leistungserbringung bestimmt iGrow nach eigenem fachlichen Ermessen und weisungsfrei.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Angebote sind für die im Angebot genannte Frist bindend, mangels Angabe 30 Tage ab Angebotsdatum. Danach kann iGrow die Annahme ablehnen. Schreib- und Rechenfehler binden iGrow nicht.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch Unterschrift, durch Bestätigung per E-Mail oder in anderer Textform, durch Beauftragung, durch Zahlung einer Rechnung oder durch die Übermittlung von Zugängen oder Unterlagen, die zur Leistungserbringung dienen. Mit Annahme akzeptiert der Auftraggeber diese AGB, einschließlich des Stundensatzes nach § 4.
3.3 Angebote, Preise und Methoden sind vertraulich. Der Auftraggeber darf sie nicht an Dritte weitergeben, insbesondere nicht an Mitbewerber von iGrow oder andere Agenturen. Berater des Auftraggebers dürfen sie auf Need-to-know-Basis erhalten, wenn sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
3.4 Audits, Analysen, Konzepte und Ideen, die iGrow vor Vertragsabschluss erstellt, bleiben Eigentum von iGrow. Der Auftraggeber darf sie ohne Beauftragung weder selbst verwerten noch Dritten zur Verwertung überlassen.
§ 4 Leistungsumfang, Mehrleistungen und Stundensatz
4.1 Grundlage jeder Abrechnung ist die Vereinbarung. Im vereinbarten Entgelt abgegolten ist nur, was im Angebot ausdrücklich nach Inhalt, Menge, Rhythmus und Dauer genannt ist.
4.2 Alles, was darüber hinausgeht, ist Mehrleistung. Dazu zählen insbesondere:
zusätzliche Meetings, Calls, Workshops, Schulungen und Abstimmungen, auch kurze oder telefonische
Beratung, Support und Ad-hoc-Anfragen jeder Art, per E-Mail, Chat, Microsoft Teams, Slack, Telefon oder in anderen Kanälen
Korrekturschleifen und Änderungswünsche über den vereinbarten Umfang hinaus
zusätzliche Analysen, Auswertungen, Reports, Dashboards und Recherchen
zusätzliche Kanäle, Länder, Sprachen, Produkte, Kampagnen, Seiten oder Inhalte
Abstimmung mit Dritten, etwa Entwicklern, Hosting-Anbietern, anderen Agenturen oder Rechtsvertretern des Auftraggebers
Einarbeitung neuer Ansprechpartner des Auftraggebers
Fehlerbehebung, die nicht von iGrow verursacht wurde
Vor- und Nachbereitung sowie Reise- und Wegzeiten
4.3 Mehrleistung wird mit 140,00 € netto je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten zu 30 Minuten: eine Stunde kostet 140,00 €, eine halbe Stunde 70,00 €. Jede begonnene Einheit gilt als voll. Pro Termin und pro Anfrage werden mindestens 30 Minuten verrechnet.
4.4 Mehrleistung gilt als beauftragt, sobald der Auftraggeber sie anfordert, erbittet oder in Anspruch nimmt, einen Termin dafür bucht oder wahrnimmt, oder sobald iGrow sie im erkennbaren Interesse des Auftraggebers erbringt. Es braucht dafür weder eine gesonderte Kostenmitteilung noch eine Bestätigung noch ein Zusatzangebot. Der Stundensatz ist mit Angebot und AGB bekannt gegeben. iGrow ist nicht verpflichtet, vor der Leistung auf die Kosten hinzuweisen. iGrow kann bei größerem Umfang statt der Abrechnung nach Stundensatz ein gesondertes Angebot legen.
4.5 iGrow erfasst Mehrleistung pauschal nach Einheiten gemäß 4.3. Berechnet werden auch Gespräche und Absprachen, die nicht im Weekly, in einem Protokoll, in einem Ticket oder in einem anderen System erfasst sind. Dass etwas dort nicht erfasst wurde, ist kein Einwand gegen die Verrechnung. iGrow darf alle Mehrleistungen eines Abrechnungszeitraums in einer Rechnungsposition zusammenfassen. Auf schriftliches Verlangen innerhalb der Frist nach 9.5 übermittelt iGrow eine Aufstellung nach Datum, Dauer und Thema.
4.6 Im Angebot enthaltene Zeit- und Leistungskontingente sind nicht übertragbar und verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats, sofern das Angebot nichts anderes ausdrücklich vorsieht.
4.7 Der Auftraggeber kann Leistungsänderungen verlangen. iGrow ist nicht verpflichtet, sie anzunehmen. Termine verschieben sich entsprechend, Mehraufwand wird nach 4.3 abgerechnet.
§ 5 Meetings und Termine
5.1 Meetings, die im Angebot genannt sind (zum Beispiel Weekly oder Performance-Meeting), sind in Anzahl, Rhythmus und Dauer im Entgelt enthalten. Sagt der Auftraggeber sie ab oder nimmt er nicht teil, entfallen sie ersatzlos. Es gibt weder Nachholtermine noch Gutschriften.
5.2 Bucht der Auftraggeber oder eine von ihm benannte Person über einen Buchungslink, eine Kalendereinladung oder einen Video-Link von iGrow einen Termin, oder lädt sie Mitarbeitende von iGrow zu einem Termin ein, ist das eine beauftragte Mehrleistung. Das gilt auch, wenn iGrow von der Buchung vorab nichts erfahren hat. Ausgenommen sind Termine, die erkennbar ein im Angebot enthaltenes Meeting betreffen. Verrechnet wird die gebuchte Dauer, bei längerer tatsächlicher Dauer die tatsächliche Dauer, jeweils nach 4.3.
5.3 Der Auftraggeber kann Termine bis 24 Stunden vor Beginn in Textform kostenfrei absagen oder verschieben. Danach und bei Nichterscheinen wird die gebuchte Dauer voll verrechnet.
5.4 iGrow wartet bis zu 5 Minuten auf den Auftraggeber. Ein verspäteter Beginn verkürzt die verrechnete Dauer nicht.
5.5 iGrow darf Meetings zur Protokollierung aufzeichnen und transkribieren, wenn alle Teilnehmenden zu Beginn darauf hingewiesen werden. Der Auftraggeber informiert seine Teilnehmenden und holt erforderliche Einwilligungen ein.
§ 6 Kommunikationszeiten und Erreichbarkeit
6.1 Die Geschäftszeiten von iGrow sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr (Wiener Ortszeit), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.
6.2 Anfragen per E-Mail, Microsoft Teams, Slack, Telefon, Messenger oder in anderen Kanälen, die außerhalb der Geschäftszeiten eingehen, gelten am nächsten Werktag um 9:00 Uhr als zugegangen und werden innerhalb der Geschäftszeiten beantwortet. iGrow ist nicht verpflichtet, außerhalb der Geschäftszeiten zu antworten oder erreichbar zu sein, auch nicht bei Dringlichkeit.
6.3 iGrow bemüht sich, Nachrichten innerhalb von 24 Stunden zu beantworten, sofern möglich. Gezählt werden nur Stunden innerhalb der Geschäftszeiten. Das ist eine unverbindliche Zielgröße. Daraus entstehen weder ein Anspruch noch eine Frist, deren Überschreitung Verzug begründet.
6.4 Beauftragungen, Vertragsänderungen und Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie per E-Mail an die vereinbarte Adresse von iGrow übermittelt werden. Freigaben im Tagesgeschäft können auch in vereinbarten Projektkanälen erfolgen.
6.5 Für Sonderfälle und sofortige Hilfe außerhalb der Geschäftszeiten oder mit Reaktionswunsch unter 24 Stunden kann der Auftraggeber eine Sofortunterstützung anfragen. iGrow nimmt sie nach Kapazität an, ein Anspruch besteht nicht. Wird sie erbracht, ist sie Mehrleistung nach § 4. Pro Einsatz wird mindestens eine volle Stunde zu 140,00 € netto verrechnet.
§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt iGrow rechtzeitig, vollständig und kostenlos alles zur Verfügung, was für die Leistung nötig ist: Informationen, Briefings, Inhalte, Freigaben und Zugänge (zum Beispiel zu Website, CMS, Google Ads, Analytics, Search Console, CRM und Social-Media-Profilen). Zugänge sind innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung einzuräumen. Er benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
7.2 Alle Personen, die gegenüber iGrow für den Auftraggeber auftreten, gelten als bevollmächtigt, Erklärungen und Freigaben abzugeben und Mehrleistungen zu beauftragen, bis der Auftraggeber iGrow in Textform das Gegenteil mitteilt.
7.3 Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach, verschieben sich Termine angemessen. Das Entgelt bleibt in voller Höhe fällig, auch wenn die Leistung wegen fehlender Mitwirkung nicht oder nur teilweise erbracht werden kann (§ 1168 ABGB). Mehraufwand wird nach § 4 abgerechnet. Hat der Auftraggeber seine Pflicht auch 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung nicht erfüllt, darf iGrow den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen.
7.4 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Produkt- und Leistungsaussagen, Werbebotschaften und Vorgaben verantwortlich, etwa nach Wettbewerbs-, Medien-, Marken-, Urheber-, Heilmittelwerbe- und Datenschutzrecht. iGrow schuldet keine Rechtsprüfung und keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber hält iGrow gegenüber Ansprüchen Dritter, die auf seinen Inhalten oder Vorgaben beruhen, schad- und klaglos, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsvertretung.
7.5 Der Auftraggeber verantwortet Cookie-Banner und Consent-Lösung, Datenschutzerklärung, Impressum und die Einwilligungen für Tracking und Tools auf seinen Seiten sowie die Einhaltung der Richtlinien der Plattformen, auf denen seine Konten laufen (zum Beispiel Google, Meta, LinkedIn, OpenAI).
7.6 Der Auftraggeber bevollmächtigt iGrow, in seinem Namen und auf seine Rechnung Konten, Kampagnen und Tools einzurichten, soweit das für die Leistung erforderlich ist.
§ 8 Freigaben und Abnahme
8.1 Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Texte, Konzepte, Kampagnen und Änderungen und gibt sie binnen 5 Werktagen frei oder nennt konkrete Änderungswünsche. Meldet er sich nicht, gilt die Leistung nach Fristablauf als freigegeben. Auf diese Rechtsfolge wird hier ausdrücklich hingewiesen.
8.2 Mit der Freigabe, der Veröffentlichung, der Schaltung oder der Nutzung gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen.
8.3 Korrekturschleifen sind nur enthalten, soweit das Angebot sie nennt. Weitere sind Mehrleistung nach § 4.
8.4 Für die inhaltliche Richtigkeit der Fakten, Zahlen und Aussagen, die er liefert oder freigibt, bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
§ 9 Preise, Rechnung und Zahlung
9.1 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 Prozent in Österreich). Bei Auftraggebern im Ausland teilt dieser seine UID-Nummer mit. iGrow rechnet dann nach den steuerlichen Vorschriften ab.
9.2 Nicht im Entgelt enthalten sind Werbebudget, Lizenzen und Tools Dritter, Stockmaterial, Spesen und sonstige Drittkosten. Der Auftraggeber trägt sie. Werbebudget zahlt der Auftraggeber direkt an die Plattform über sein eigenes Konto, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart ist. Legt iGrow Kosten vor, ersetzt der Auftraggeber sie gegen Nachweis.
9.3 Die Rechnungslegung richtet sich nach dem Angebot. Fehlt eine Regelung, rechnet iGrow laufende Leistungen monatlich im Voraus ab, Einmalleistungen nach Leistungserbringung oder in Teilrechnungen. iGrow darf Akontozahlungen verlangen. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail gestellt. Der Auftraggeber stimmt dem zu.
9.4 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern die Rechnung keine andere Frist nennt. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von iGrow.
9.5 Grundlage jeder Rechnung sind das Angebot und diese AGB. Mit der Annahme erkennt der Auftraggeber an, dass Entgelte und Stundensatz verbindlich vereinbart sind. Einwendungen gegen eine Rechnung, ihre Höhe, die verrechneten Zeiten oder Leistungen, muss der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Zugang schriftlich und begründet erheben. Danach gilt die Rechnung als genehmigt und anerkannt und kann nicht mehr bestritten werden. Auf diese Rechtsfolge wird hier ausdrücklich hingewiesen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere wegen offensichtlicher Rechenfehler, bleiben unberührt.
9.6 iGrow darf Irrtümer in Rechnungen jederzeit berichtigen.
9.7 Der Auftraggeber darf Zahlungen nicht wegen Beanstandungen oder Gegenforderungen zurückhalten. Der unbestrittene Teil einer Rechnung ist jedenfalls fristgerecht zu zahlen.
§ 10 Zahlungsverzug
10.1 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), die Pauschale von 40,00 € nach § 458 UGB und darüber hinaus die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibung und Einbringung, etwa Inkasso und Rechtsvertretung.
10.2 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, werden alle offenen Forderungen sofort fällig.
10.3 Ab Verzug darf iGrow die Leistungen einstellen, Zugänge zu Tools und Dashboards sperren, Kampagnen pausieren und Arbeitsergebnisse sowie Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten. iGrow haftet dafür nicht. Fristen verschieben sich, das Entgelt für die Stillstandszeit bleibt geschuldet.
10.4 Bleibt die Zahlung auch nach Mahnung und einer Nachfrist von 7 Tagen aus, darf iGrow den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen. Es gilt § 12.4.
§ 11 Wertsicherung und Preisanpassung
11.1 Alle Entgelte und der Stundensatz sind wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Österreich oder einem an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist der Index des Monats, in dem das Angebot erstellt wurde. Bei Verträgen mit einer Laufzeit über 12 Monaten und bei Verlängerungen darf iGrow die Entgelte jährlich im Ausmaß der Indexveränderung anpassen. Verzichtet iGrow auf eine Anpassung, ist das kein Verzicht für die Zukunft.
11.2 Kostenerhöhungen Dritter, die iGrow nicht beeinflussen kann (zum Beispiel Lizenzgebühren, Tool-Preise, Plattformgebühren), darf iGrow nach 30 Tagen Vorankündigung in Textform anteilig weitergeben. Steigt dadurch das Gesamtentgelt um mehr als 10 Prozent, kann der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Ende des Folgemonats kündigen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
12.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Befristete Verträge enden mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einmalige Projekte enden mit Erbringung der Leistung. Eine Verlängerung gibt es nur, wenn das Angebot sie vorsieht oder die Parteien sie in Textform vereinbaren.
12.2 Während der vereinbarten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Entgelt ist bis zum Laufzeitende geschuldet. Für Verträge auf unbestimmte Zeit gilt die Frist laut Angebot, mangels Angabe eine Frist von drei Monaten zum Monatsletzten.
12.3 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt für iGrow insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 10.4, bei Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 7.3, bei Verletzung der Vertraulichkeit oder des Abwerbeverbots nach § 19, bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und bei unzumutbarem Verhalten, etwa Beleidigung oder Bedrohung von Mitarbeitenden. Für den Auftraggeber liegt er vor, wenn iGrow wesentliche Pflichten trotz schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen verletzt.
12.4 Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Löst iGrow aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund auf, bleibt das Entgelt bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit geschuldet, abzüglich dessen, was sich iGrow erspart oder durch anderweitige Verwendung erwirbt (§ 1168 ABGB).
12.5 Mit Vertragsende erlöschen alle Zugänge zu Tools und Dashboards, die iGrow bereitgestellt hat. Zugangsdaten zu Konten des Auftraggebers gibt iGrow zurück oder löscht sie. Arbeitsergebnisse übergibt iGrow nach vollständiger Zahlung. Unterstützung bei der Übergabe an Dritte ist Mehrleistung nach § 4.
§ 13 Keine Erfolgsgarantie, Plattformen und Werbebudget
13.1 iGrow garantiert keine bestimmten Rankings, Reichweiten, Nennungen oder Empfehlungen in KI-Systemen (zum Beispiel ChatGPT, Gemini, Claude, Perplexity), Klicks, Anfragen, Leads, Pipeline, Umsätze, keinen Return on Investment und keine sonstigen Kennzahlen. Prognosen, Beispiele, Case Studies und Benchmarks sind unverbindlich. Sie sind Einzelfälle und keine Zusicherung.
13.2 Suchmaschinen, Werbeplattformen und KI-Systeme sind Dritte. Ihre Funktionsweise, Richtlinien, Preise und Verfügbarkeit ändern sich jederzeit und liegen außerhalb des Einflusses von iGrow. Antworten von KI-Systemen sind nicht deterministisch und ändern sich je nach Nutzer, Zeitpunkt und Modellversion. Messwerte aus Tools sind Stichproben und Momentaufnahmen.
13.3 Plattformen können Anzeigen ablehnen oder entfernen und Konten sperren. Werbeschaltungen erfolgen auf Risiko des Auftraggebers. Er legt das Werbebudget fest. Ein Anspruch auf Erstattung von Werbebudget besteht nicht, auch nicht bei Ablehnung von Anzeigen, ungültigen Klicks oder Marktveränderungen.
13.4 Das Entgelt ist unabhängig vom Eintritt eines wirtschaftlichen Erfolgs geschuldet.
§ 14 Tools, Zugänge und Drittanbieter
14.1 Soweit das Angebot es nennt, stellt iGrow dem Auftraggeber für die Vertragslaufzeit Zugang zu Tools und Dashboards Dritter bereit (zum Beispiel Rankscale AI). Lizenzkosten und Credits trägt iGrow im Umfang des Angebots. Darüber hinausgehender Verbrauch, etwa zusätzliche Credits, Nutzer, Marken oder Prompts, wird gesondert vereinbart. Die Zugänge sind nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
14.2 iGrow darf Tools durch gleichwertige ersetzen. Für Ausfälle von Tools und Diensten Dritter haftet iGrow nicht.
14.3 Der Auftraggeber verwahrt die Administratorrechte seiner Systeme und räumt iGrow die für die Leistung nötigen Rollen ein. Er ist für Sicherung und Backups seiner Systeme und Daten verantwortlich.
14.4 iGrow darf anonymisierte und aggregierte Daten, die keinen Rückschluss auf den Auftraggeber zulassen, zur Verbesserung der eigenen Methodik verwenden.
§ 15 Gewährleistung
15.1 Der Auftraggeber rügt Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt oder Veröffentlichung der Leistung, schriftlich und konkret beschrieben. Unterlässt er die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen des Mangels und das Recht, sich auf Irrtum über die Mangelfreiheit zu berufen, sind dann ausgeschlossen.
15.2 iGrow beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch. Preisminderung oder Wandlung kann der Auftraggeber erst verlangen, wenn zwei Verbesserungsversuche fehlgeschlagen sind. Bei geringfügigen Mängeln ist die Wandlung ausgeschlossen.
15.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe oder Abnahme. Der Auftraggeber beweist, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) und § 933b ABGB (Regress) sind ausgeschlossen.
15.4 Bei laufender Betreuung besteht die Gewährleistung in der Verbesserung oder Wiederholung der mangelhaften Dienstleistung.
15.5 Keine Gewährleistung besteht für Folgen von Änderungen bei Plattformen oder Dritten und für Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte nach der Übergabe an Website, Konto oder Ergebnis vornehmen.
§ 16 Haftung
16.1 iGrow haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet iGrow nicht, ausgenommen bei Personenschäden. Verschulden und Schaden hat der Auftraggeber zu beweisen.
16.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Netto-Entgelt beschränkt, das der Auftraggeber in den letzten 1 Monat vor dem Schadenseintritt gezahlt hat. Bei Vorsatz haftet iGrow unbeschränkt.
16.3 Soweit gesetzlich zulässig haftet iGrow nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge, Pipeline- oder Umsatzverluste, Reputationsschäden, Folgeschäden, Datenverlust und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
16.4 Schadenersatzansprüche gegen iGrow sind binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, sonst verfallen sie. Für Vorsatz gilt die gesetzliche Frist.
16.5 Für Leistungen, Inhalte und Tools Dritter, insbesondere Plattformen und Hosting-Anbieter, haftet iGrow nicht. Für Subunternehmer haftet iGrow bei Auswahlverschulden.
§ 17 Rechte und Nutzung
17.1 Alle Rechte an Konzepten, Methoden, Frameworks, Vorlagen, Prompts, Skripten, Tool-Konfigurationen, Dashboards, Report-Layouts, Analysen und Entwürfen bleiben bei iGrow. Dieses Know-how geht nie auf den Auftraggeber über.
17.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den im Angebot vereinbarten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene unternehmerische Zwecke. Die Weitergabe an verbundene Unternehmen und an Dienstleister ist nur zur Nutzung für den Auftraggeber zulässig.
17.3 Bis zur vollständigen Zahlung besteht kein Nutzungsrecht. Nutzt der Auftraggeber Arbeitsergebnisse vorher, geschieht das widerruflich und auf sein Risiko.
17.4 Material Dritter, etwa Stockfotos, Schriften und Software, darf der Auftraggeber nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz nutzen.
17.5 iGrow darf auf Arbeitsergebnissen dezent auf sich hinweisen, zum Beispiel im Footer oder in Metadaten. Dafür steht dem Auftraggeber kein Entgelt zu.
17.6 iGrow setzt KI-Werkzeuge ein. Der Auftraggeber stimmt dem zu. Er prüft Arbeitsergebnisse vor Veröffentlichung selbst. Für den urheberrechtlichen Schutz KI-gestützt erstellter Inhalte gibt iGrow keine Gewähr.
§ 18 Referenzen
18.1 Der Auftraggeber erlaubt iGrow, ihn unter Firmenname und Logo als Kunden zu nennen, zum Beispiel auf der Website, in Präsentationen, Angeboten und in sozialen Netzwerken.
18.2 Case Studies mit Kennzahlen des Auftraggebers veröffentlicht iGrow erst nach Freigabe in Textform.
18.3 Der Auftraggeber kann die Erlaubnis nach 18.1 jederzeit in Textform für die Zukunft widerrufen. Bereits gedruckte oder versandte Unterlagen müssen nicht zurückgerufen werden.
§ 19 Vertraulichkeit und Abwerbeverbot
19.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, etwa Preise, Angebote, Methoden, Zugangsdaten, Kennzahlen und Geschäftsgeheimnisse, während der Vertragslaufzeit und drei Jahre danach vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen, sowie die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater.
19.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden oder Subunternehmer von iGrow, die mit seinen Leistungen befasst waren, abzuwerben oder anzustellen, weder direkt noch über Dritte.
19.3 Bei Verstoß gegen 19.2 zahlt der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von sechs Monatsentgelten der betroffenen Person (bei Angestellten das Bruttogehalt, bei freien Mitarbeitenden das zuletzt monatlich bezahlte Honorar). Die Strafe ist unabhängig vom Verschulden fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 20 Datenschutz
20.1 Beide Parteien halten die Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz ein.
20.2 Soweit iGrow im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, etwa bei Tracking, CRM oder Kampagnen, ist der Auftraggeber Verantwortlicher und iGrow Auftragsverarbeiter. Auf Verlangen einer Partei schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Sie wird dann Bestandteil der Vereinbarung.
20.3 Die Kontaktdaten des Auftraggebers verarbeitet iGrow zur Vertragsabwicklung, Verrechnung und Kommunikation. Details stehen in der Datenschutzerklärung auf www.igrow.at.
20.4 iGrow achtet darauf, vertrauliche Daten des Auftraggebers nur in KI-Systemen und Cloud-Diensten zu verarbeiten, die sie nicht zum Training eigener Modelle verwenden.
§ 21 Subunternehmer und verbundene Unternehmen
iGrow darf Leistungen ganz oder teilweise durch Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Subunternehmer und verbundene Unternehmen erbringen, insbesondere durch die IGROW MARKETING d.o.o. in Kroatien. Die Verschwiegenheit ist sicherzustellen. Personenbezogene Daten werden im Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.
§ 22 Höhere Gewalt
22.1 Ereignisse höherer Gewalt, die iGrow die Leistung vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, verschieben die Leistung entsprechend ihrer Dauer. Dazu zählen Naturereignisse, Krieg, Pandemie, Streik, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe sowie der Ausfall von Strom, Internet, Cloud-Diensten und Plattformen. iGrow haftet dann nicht.
22.2 Ist die Leistung über mehr als 60 Tage völlig unmöglich, kann jede Partei für den noch nicht erbrachten Teil zurücktreten. Das Entgelt entfällt dann anteilig für diesen Teil.
§ 23 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
23.1 Der Auftraggeber darf nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von iGrow schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
23.2 Der Auftraggeber darf Rechte aus der Vereinbarung nur mit schriftlicher Zustimmung von iGrow abtreten. iGrow darf Forderungen abtreten, etwa an Inkassounternehmen.
§ 24 Änderungen, Textform und Zustellung
24.1 Änderungen dieser AGB teilt iGrow dem Auftraggeber in Textform mit. Sie gelten für laufende Verträge als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge weist iGrow in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB bis zum Vertragsende.
24.2 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung, auch dieser Bestimmung, sind nur wirksam, wenn iGrow sie in Textform bestätigt. E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Mitarbeitende von iGrow sind nicht befugt, abweichende Zusagen zu geben, außer der Inhaber bestätigt sie in Textform.
24.3 Zustellungen erfolgen an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder Postadresse des Auftraggebers. Eine E-Mail gilt am selben Werktag als zugegangen, wenn keine Fehlermeldung erscheint. Der Auftraggeber teilt Änderungen von Firmenname, Rechtsform, Adresse, UID-Nummer und Ansprechpartner unverzüglich mit.
§ 25 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
25.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
25.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ist das für den Sitz von iGrow in Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. iGrow darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen. Erfüllungsort ist Wien.
25.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB oder der Vereinbarung unwirksam oder wird sie unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.
25.4 Die Vereinbarung bindet die Rechtsnachfolger beider Parteien. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Oct 1, 2026 ·
Diese AGB regeln alle Leistungen der iGrow e.U., Inhaber Edin Cerimagic, Parhamerplatz 9, 1170 Wien. Mit Annahme eines Angebots gelten sie als vereinbart, einschließlich des Stundensatzes von 140,00 € netto für alle Leistungen außerhalb des Angebots.
iGrow e.U., Inhaber Edin Cerimagic, Parhamerplatz 9, 1170 Wien, Firmenbuchnummer FN 606878v, Handelsgericht Wien, UID ATU81182612, Tel. +43 1 435 100 4, E-Mail info@igrow.at, www.igrow.at. Stand: 22.10.2026.
§ 1 Geltung und Begriffe
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von iGrow gegenüber Unternehmern. Verbraucher sind keine Vertragspartner. Mit Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber, Unternehmer zu sein und die Leistungen für seinen unternehmerischen Zweck zu beziehen.
1.2 Maßgeblich ist die Fassung, die bei Angebotslegung unter https://www.igrow.at/agb abrufbar ist. Sie gilt auch für Folgeaufträge, ohne dass jedes Mal erneut auf sie hingewiesen werden muss.
1.3 Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn iGrow ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn iGrow sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
1.4 „Vereinbarung“ bedeutet das Angebot samt diesen AGB. Bei Widersprüchen geht das Angebot vor.
§ 2 Leistungen von iGrow
2.1 iGrow ist eine B2B Revenue Marketing Agentur. Leistungen sind insbesondere SEO, GEO (Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen und Antwortmaschinen wie ChatGPT, Gemini, Claude und Perplexity), Google Ads und weitere bezahlte Kanäle, Landingpages, Content, LinkedIn Thought Leadership, Sales Enablement, Workshops, Beratung und Reporting.
2.2 Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot. Aussagen in Gesprächen, Präsentationen, Protokollen, Chats oder Nachrichten erweitern den Leistungsumfang nicht.
2.3 iGrow schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, keinen Erfolg (siehe § 13). Etwas anderes gilt nur, wenn das Angebot ein bestimmtes Werk ausdrücklich als Erfolgsschuld beschreibt. Laufende Betreuung ist ein Dauerschuldverhältnis.
2.4 Methoden, Tools, Reihenfolge, Zeit und Ort der Leistungserbringung bestimmt iGrow nach eigenem fachlichen Ermessen und weisungsfrei.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Angebote sind für die im Angebot genannte Frist bindend, mangels Angabe 30 Tage ab Angebotsdatum. Danach kann iGrow die Annahme ablehnen. Schreib- und Rechenfehler binden iGrow nicht.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch Unterschrift, durch Bestätigung per E-Mail oder in anderer Textform, durch Beauftragung, durch Zahlung einer Rechnung oder durch die Übermittlung von Zugängen oder Unterlagen, die zur Leistungserbringung dienen. Mit Annahme akzeptiert der Auftraggeber diese AGB, einschließlich des Stundensatzes nach § 4.
3.3 Angebote, Preise und Methoden sind vertraulich. Der Auftraggeber darf sie nicht an Dritte weitergeben, insbesondere nicht an Mitbewerber von iGrow oder andere Agenturen. Berater des Auftraggebers dürfen sie auf Need-to-know-Basis erhalten, wenn sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
3.4 Audits, Analysen, Konzepte und Ideen, die iGrow vor Vertragsabschluss erstellt, bleiben Eigentum von iGrow. Der Auftraggeber darf sie ohne Beauftragung weder selbst verwerten noch Dritten zur Verwertung überlassen.
§ 4 Leistungsumfang, Mehrleistungen und Stundensatz
4.1 Grundlage jeder Abrechnung ist die Vereinbarung. Im vereinbarten Entgelt abgegolten ist nur, was im Angebot ausdrücklich nach Inhalt, Menge, Rhythmus und Dauer genannt ist.
4.2 Alles, was darüber hinausgeht, ist Mehrleistung. Dazu zählen insbesondere:
zusätzliche Meetings, Calls, Workshops, Schulungen und Abstimmungen, auch kurze oder telefonische
Beratung, Support und Ad-hoc-Anfragen jeder Art, per E-Mail, Chat, Microsoft Teams, Slack, Telefon oder in anderen Kanälen
Korrekturschleifen und Änderungswünsche über den vereinbarten Umfang hinaus
zusätzliche Analysen, Auswertungen, Reports, Dashboards und Recherchen
zusätzliche Kanäle, Länder, Sprachen, Produkte, Kampagnen, Seiten oder Inhalte
Abstimmung mit Dritten, etwa Entwicklern, Hosting-Anbietern, anderen Agenturen oder Rechtsvertretern des Auftraggebers
Einarbeitung neuer Ansprechpartner des Auftraggebers
Fehlerbehebung, die nicht von iGrow verursacht wurde
Vor- und Nachbereitung sowie Reise- und Wegzeiten
4.3 Mehrleistung wird mit 140,00 € netto je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten zu 30 Minuten: eine Stunde kostet 140,00 €, eine halbe Stunde 70,00 €. Jede begonnene Einheit gilt als voll. Pro Termin und pro Anfrage werden mindestens 30 Minuten verrechnet.
4.4 Mehrleistung gilt als beauftragt, sobald der Auftraggeber sie anfordert, erbittet oder in Anspruch nimmt, einen Termin dafür bucht oder wahrnimmt, oder sobald iGrow sie im erkennbaren Interesse des Auftraggebers erbringt. Es braucht dafür weder eine gesonderte Kostenmitteilung noch eine Bestätigung noch ein Zusatzangebot. Der Stundensatz ist mit Angebot und AGB bekannt gegeben. iGrow ist nicht verpflichtet, vor der Leistung auf die Kosten hinzuweisen. iGrow kann bei größerem Umfang statt der Abrechnung nach Stundensatz ein gesondertes Angebot legen.
4.5 iGrow erfasst Mehrleistung pauschal nach Einheiten gemäß 4.3. Berechnet werden auch Gespräche und Absprachen, die nicht im Weekly, in einem Protokoll, in einem Ticket oder in einem anderen System erfasst sind. Dass etwas dort nicht erfasst wurde, ist kein Einwand gegen die Verrechnung. iGrow darf alle Mehrleistungen eines Abrechnungszeitraums in einer Rechnungsposition zusammenfassen. Auf schriftliches Verlangen innerhalb der Frist nach 9.5 übermittelt iGrow eine Aufstellung nach Datum, Dauer und Thema.
4.6 Im Angebot enthaltene Zeit- und Leistungskontingente sind nicht übertragbar und verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats, sofern das Angebot nichts anderes ausdrücklich vorsieht.
4.7 Der Auftraggeber kann Leistungsänderungen verlangen. iGrow ist nicht verpflichtet, sie anzunehmen. Termine verschieben sich entsprechend, Mehraufwand wird nach 4.3 abgerechnet.
§ 5 Meetings und Termine
5.1 Meetings, die im Angebot genannt sind (zum Beispiel Weekly oder Performance-Meeting), sind in Anzahl, Rhythmus und Dauer im Entgelt enthalten. Sagt der Auftraggeber sie ab oder nimmt er nicht teil, entfallen sie ersatzlos. Es gibt weder Nachholtermine noch Gutschriften.
5.2 Bucht der Auftraggeber oder eine von ihm benannte Person über einen Buchungslink, eine Kalendereinladung oder einen Video-Link von iGrow einen Termin, oder lädt sie Mitarbeitende von iGrow zu einem Termin ein, ist das eine beauftragte Mehrleistung. Das gilt auch, wenn iGrow von der Buchung vorab nichts erfahren hat. Ausgenommen sind Termine, die erkennbar ein im Angebot enthaltenes Meeting betreffen. Verrechnet wird die gebuchte Dauer, bei längerer tatsächlicher Dauer die tatsächliche Dauer, jeweils nach 4.3.
5.3 Der Auftraggeber kann Termine bis 24 Stunden vor Beginn in Textform kostenfrei absagen oder verschieben. Danach und bei Nichterscheinen wird die gebuchte Dauer voll verrechnet.
5.4 iGrow wartet bis zu 5 Minuten auf den Auftraggeber. Ein verspäteter Beginn verkürzt die verrechnete Dauer nicht.
5.5 iGrow darf Meetings zur Protokollierung aufzeichnen und transkribieren, wenn alle Teilnehmenden zu Beginn darauf hingewiesen werden. Der Auftraggeber informiert seine Teilnehmenden und holt erforderliche Einwilligungen ein.
§ 6 Kommunikationszeiten und Erreichbarkeit
6.1 Die Geschäftszeiten von iGrow sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr (Wiener Ortszeit), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.
6.2 Anfragen per E-Mail, Microsoft Teams, Slack, Telefon, Messenger oder in anderen Kanälen, die außerhalb der Geschäftszeiten eingehen, gelten am nächsten Werktag um 9:00 Uhr als zugegangen und werden innerhalb der Geschäftszeiten beantwortet. iGrow ist nicht verpflichtet, außerhalb der Geschäftszeiten zu antworten oder erreichbar zu sein, auch nicht bei Dringlichkeit.
6.3 iGrow bemüht sich, Nachrichten innerhalb von 24 Stunden zu beantworten, sofern möglich. Gezählt werden nur Stunden innerhalb der Geschäftszeiten. Das ist eine unverbindliche Zielgröße. Daraus entstehen weder ein Anspruch noch eine Frist, deren Überschreitung Verzug begründet.
6.4 Beauftragungen, Vertragsänderungen und Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie per E-Mail an die vereinbarte Adresse von iGrow übermittelt werden. Freigaben im Tagesgeschäft können auch in vereinbarten Projektkanälen erfolgen.
6.5 Für Sonderfälle und sofortige Hilfe außerhalb der Geschäftszeiten oder mit Reaktionswunsch unter 24 Stunden kann der Auftraggeber eine Sofortunterstützung anfragen. iGrow nimmt sie nach Kapazität an, ein Anspruch besteht nicht. Wird sie erbracht, ist sie Mehrleistung nach § 4. Pro Einsatz wird mindestens eine volle Stunde zu 140,00 € netto verrechnet.
§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt iGrow rechtzeitig, vollständig und kostenlos alles zur Verfügung, was für die Leistung nötig ist: Informationen, Briefings, Inhalte, Freigaben und Zugänge (zum Beispiel zu Website, CMS, Google Ads, Analytics, Search Console, CRM und Social-Media-Profilen). Zugänge sind innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung einzuräumen. Er benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
7.2 Alle Personen, die gegenüber iGrow für den Auftraggeber auftreten, gelten als bevollmächtigt, Erklärungen und Freigaben abzugeben und Mehrleistungen zu beauftragen, bis der Auftraggeber iGrow in Textform das Gegenteil mitteilt.
7.3 Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach, verschieben sich Termine angemessen. Das Entgelt bleibt in voller Höhe fällig, auch wenn die Leistung wegen fehlender Mitwirkung nicht oder nur teilweise erbracht werden kann (§ 1168 ABGB). Mehraufwand wird nach § 4 abgerechnet. Hat der Auftraggeber seine Pflicht auch 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung nicht erfüllt, darf iGrow den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen.
7.4 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Produkt- und Leistungsaussagen, Werbebotschaften und Vorgaben verantwortlich, etwa nach Wettbewerbs-, Medien-, Marken-, Urheber-, Heilmittelwerbe- und Datenschutzrecht. iGrow schuldet keine Rechtsprüfung und keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber hält iGrow gegenüber Ansprüchen Dritter, die auf seinen Inhalten oder Vorgaben beruhen, schad- und klaglos, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsvertretung.
7.5 Der Auftraggeber verantwortet Cookie-Banner und Consent-Lösung, Datenschutzerklärung, Impressum und die Einwilligungen für Tracking und Tools auf seinen Seiten sowie die Einhaltung der Richtlinien der Plattformen, auf denen seine Konten laufen (zum Beispiel Google, Meta, LinkedIn, OpenAI).
7.6 Der Auftraggeber bevollmächtigt iGrow, in seinem Namen und auf seine Rechnung Konten, Kampagnen und Tools einzurichten, soweit das für die Leistung erforderlich ist.
§ 8 Freigaben und Abnahme
8.1 Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Texte, Konzepte, Kampagnen und Änderungen und gibt sie binnen 5 Werktagen frei oder nennt konkrete Änderungswünsche. Meldet er sich nicht, gilt die Leistung nach Fristablauf als freigegeben. Auf diese Rechtsfolge wird hier ausdrücklich hingewiesen.
8.2 Mit der Freigabe, der Veröffentlichung, der Schaltung oder der Nutzung gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen.
8.3 Korrekturschleifen sind nur enthalten, soweit das Angebot sie nennt. Weitere sind Mehrleistung nach § 4.
8.4 Für die inhaltliche Richtigkeit der Fakten, Zahlen und Aussagen, die er liefert oder freigibt, bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
§ 9 Preise, Rechnung und Zahlung
9.1 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 Prozent in Österreich). Bei Auftraggebern im Ausland teilt dieser seine UID-Nummer mit. iGrow rechnet dann nach den steuerlichen Vorschriften ab.
9.2 Nicht im Entgelt enthalten sind Werbebudget, Lizenzen und Tools Dritter, Stockmaterial, Spesen und sonstige Drittkosten. Der Auftraggeber trägt sie. Werbebudget zahlt der Auftraggeber direkt an die Plattform über sein eigenes Konto, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart ist. Legt iGrow Kosten vor, ersetzt der Auftraggeber sie gegen Nachweis.
9.3 Die Rechnungslegung richtet sich nach dem Angebot. Fehlt eine Regelung, rechnet iGrow laufende Leistungen monatlich im Voraus ab, Einmalleistungen nach Leistungserbringung oder in Teilrechnungen. iGrow darf Akontozahlungen verlangen. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail gestellt. Der Auftraggeber stimmt dem zu.
9.4 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern die Rechnung keine andere Frist nennt. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von iGrow.
9.5 Grundlage jeder Rechnung sind das Angebot und diese AGB. Mit der Annahme erkennt der Auftraggeber an, dass Entgelte und Stundensatz verbindlich vereinbart sind. Einwendungen gegen eine Rechnung, ihre Höhe, die verrechneten Zeiten oder Leistungen, muss der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Zugang schriftlich und begründet erheben. Danach gilt die Rechnung als genehmigt und anerkannt und kann nicht mehr bestritten werden. Auf diese Rechtsfolge wird hier ausdrücklich hingewiesen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere wegen offensichtlicher Rechenfehler, bleiben unberührt.
9.6 iGrow darf Irrtümer in Rechnungen jederzeit berichtigen.
9.7 Der Auftraggeber darf Zahlungen nicht wegen Beanstandungen oder Gegenforderungen zurückhalten. Der unbestrittene Teil einer Rechnung ist jedenfalls fristgerecht zu zahlen.
§ 10 Zahlungsverzug
10.1 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), die Pauschale von 40,00 € nach § 458 UGB und darüber hinaus die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibung und Einbringung, etwa Inkasso und Rechtsvertretung.
10.2 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, werden alle offenen Forderungen sofort fällig.
10.3 Ab Verzug darf iGrow die Leistungen einstellen, Zugänge zu Tools und Dashboards sperren, Kampagnen pausieren und Arbeitsergebnisse sowie Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten. iGrow haftet dafür nicht. Fristen verschieben sich, das Entgelt für die Stillstandszeit bleibt geschuldet.
10.4 Bleibt die Zahlung auch nach Mahnung und einer Nachfrist von 7 Tagen aus, darf iGrow den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen. Es gilt § 12.4.
§ 11 Wertsicherung und Preisanpassung
11.1 Alle Entgelte und der Stundensatz sind wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Österreich oder einem an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist der Index des Monats, in dem das Angebot erstellt wurde. Bei Verträgen mit einer Laufzeit über 12 Monaten und bei Verlängerungen darf iGrow die Entgelte jährlich im Ausmaß der Indexveränderung anpassen. Verzichtet iGrow auf eine Anpassung, ist das kein Verzicht für die Zukunft.
11.2 Kostenerhöhungen Dritter, die iGrow nicht beeinflussen kann (zum Beispiel Lizenzgebühren, Tool-Preise, Plattformgebühren), darf iGrow nach 30 Tagen Vorankündigung in Textform anteilig weitergeben. Steigt dadurch das Gesamtentgelt um mehr als 10 Prozent, kann der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Ende des Folgemonats kündigen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
12.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Befristete Verträge enden mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einmalige Projekte enden mit Erbringung der Leistung. Eine Verlängerung gibt es nur, wenn das Angebot sie vorsieht oder die Parteien sie in Textform vereinbaren.
12.2 Während der vereinbarten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Entgelt ist bis zum Laufzeitende geschuldet. Für Verträge auf unbestimmte Zeit gilt die Frist laut Angebot, mangels Angabe eine Frist von drei Monaten zum Monatsletzten.
12.3 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt für iGrow insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 10.4, bei Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 7.3, bei Verletzung der Vertraulichkeit oder des Abwerbeverbots nach § 19, bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und bei unzumutbarem Verhalten, etwa Beleidigung oder Bedrohung von Mitarbeitenden. Für den Auftraggeber liegt er vor, wenn iGrow wesentliche Pflichten trotz schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen verletzt.
12.4 Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Löst iGrow aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund auf, bleibt das Entgelt bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit geschuldet, abzüglich dessen, was sich iGrow erspart oder durch anderweitige Verwendung erwirbt (§ 1168 ABGB).
12.5 Mit Vertragsende erlöschen alle Zugänge zu Tools und Dashboards, die iGrow bereitgestellt hat. Zugangsdaten zu Konten des Auftraggebers gibt iGrow zurück oder löscht sie. Arbeitsergebnisse übergibt iGrow nach vollständiger Zahlung. Unterstützung bei der Übergabe an Dritte ist Mehrleistung nach § 4.
§ 13 Keine Erfolgsgarantie, Plattformen und Werbebudget
13.1 iGrow garantiert keine bestimmten Rankings, Reichweiten, Nennungen oder Empfehlungen in KI-Systemen (zum Beispiel ChatGPT, Gemini, Claude, Perplexity), Klicks, Anfragen, Leads, Pipeline, Umsätze, keinen Return on Investment und keine sonstigen Kennzahlen. Prognosen, Beispiele, Case Studies und Benchmarks sind unverbindlich. Sie sind Einzelfälle und keine Zusicherung.
13.2 Suchmaschinen, Werbeplattformen und KI-Systeme sind Dritte. Ihre Funktionsweise, Richtlinien, Preise und Verfügbarkeit ändern sich jederzeit und liegen außerhalb des Einflusses von iGrow. Antworten von KI-Systemen sind nicht deterministisch und ändern sich je nach Nutzer, Zeitpunkt und Modellversion. Messwerte aus Tools sind Stichproben und Momentaufnahmen.
13.3 Plattformen können Anzeigen ablehnen oder entfernen und Konten sperren. Werbeschaltungen erfolgen auf Risiko des Auftraggebers. Er legt das Werbebudget fest. Ein Anspruch auf Erstattung von Werbebudget besteht nicht, auch nicht bei Ablehnung von Anzeigen, ungültigen Klicks oder Marktveränderungen.
13.4 Das Entgelt ist unabhängig vom Eintritt eines wirtschaftlichen Erfolgs geschuldet.
§ 14 Tools, Zugänge und Drittanbieter
14.1 Soweit das Angebot es nennt, stellt iGrow dem Auftraggeber für die Vertragslaufzeit Zugang zu Tools und Dashboards Dritter bereit (zum Beispiel Rankscale AI). Lizenzkosten und Credits trägt iGrow im Umfang des Angebots. Darüber hinausgehender Verbrauch, etwa zusätzliche Credits, Nutzer, Marken oder Prompts, wird gesondert vereinbart. Die Zugänge sind nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
14.2 iGrow darf Tools durch gleichwertige ersetzen. Für Ausfälle von Tools und Diensten Dritter haftet iGrow nicht.
14.3 Der Auftraggeber verwahrt die Administratorrechte seiner Systeme und räumt iGrow die für die Leistung nötigen Rollen ein. Er ist für Sicherung und Backups seiner Systeme und Daten verantwortlich.
14.4 iGrow darf anonymisierte und aggregierte Daten, die keinen Rückschluss auf den Auftraggeber zulassen, zur Verbesserung der eigenen Methodik verwenden.
§ 15 Gewährleistung
15.1 Der Auftraggeber rügt Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt oder Veröffentlichung der Leistung, schriftlich und konkret beschrieben. Unterlässt er die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen des Mangels und das Recht, sich auf Irrtum über die Mangelfreiheit zu berufen, sind dann ausgeschlossen.
15.2 iGrow beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch. Preisminderung oder Wandlung kann der Auftraggeber erst verlangen, wenn zwei Verbesserungsversuche fehlgeschlagen sind. Bei geringfügigen Mängeln ist die Wandlung ausgeschlossen.
15.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe oder Abnahme. Der Auftraggeber beweist, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) und § 933b ABGB (Regress) sind ausgeschlossen.
15.4 Bei laufender Betreuung besteht die Gewährleistung in der Verbesserung oder Wiederholung der mangelhaften Dienstleistung.
15.5 Keine Gewährleistung besteht für Folgen von Änderungen bei Plattformen oder Dritten und für Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte nach der Übergabe an Website, Konto oder Ergebnis vornehmen.
§ 16 Haftung
16.1 iGrow haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet iGrow nicht, ausgenommen bei Personenschäden. Verschulden und Schaden hat der Auftraggeber zu beweisen.
16.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Netto-Entgelt beschränkt, das der Auftraggeber in den letzten 1 Monat vor dem Schadenseintritt gezahlt hat. Bei Vorsatz haftet iGrow unbeschränkt.
16.3 Soweit gesetzlich zulässig haftet iGrow nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge, Pipeline- oder Umsatzverluste, Reputationsschäden, Folgeschäden, Datenverlust und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
16.4 Schadenersatzansprüche gegen iGrow sind binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, sonst verfallen sie. Für Vorsatz gilt die gesetzliche Frist.
16.5 Für Leistungen, Inhalte und Tools Dritter, insbesondere Plattformen und Hosting-Anbieter, haftet iGrow nicht. Für Subunternehmer haftet iGrow bei Auswahlverschulden.
§ 17 Rechte und Nutzung
17.1 Alle Rechte an Konzepten, Methoden, Frameworks, Vorlagen, Prompts, Skripten, Tool-Konfigurationen, Dashboards, Report-Layouts, Analysen und Entwürfen bleiben bei iGrow. Dieses Know-how geht nie auf den Auftraggeber über.
17.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den im Angebot vereinbarten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene unternehmerische Zwecke. Die Weitergabe an verbundene Unternehmen und an Dienstleister ist nur zur Nutzung für den Auftraggeber zulässig.
17.3 Bis zur vollständigen Zahlung besteht kein Nutzungsrecht. Nutzt der Auftraggeber Arbeitsergebnisse vorher, geschieht das widerruflich und auf sein Risiko.
17.4 Material Dritter, etwa Stockfotos, Schriften und Software, darf der Auftraggeber nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz nutzen.
17.5 iGrow darf auf Arbeitsergebnissen dezent auf sich hinweisen, zum Beispiel im Footer oder in Metadaten. Dafür steht dem Auftraggeber kein Entgelt zu.
17.6 iGrow setzt KI-Werkzeuge ein. Der Auftraggeber stimmt dem zu. Er prüft Arbeitsergebnisse vor Veröffentlichung selbst. Für den urheberrechtlichen Schutz KI-gestützt erstellter Inhalte gibt iGrow keine Gewähr.
§ 18 Referenzen
18.1 Der Auftraggeber erlaubt iGrow, ihn unter Firmenname und Logo als Kunden zu nennen, zum Beispiel auf der Website, in Präsentationen, Angeboten und in sozialen Netzwerken.
18.2 Case Studies mit Kennzahlen des Auftraggebers veröffentlicht iGrow erst nach Freigabe in Textform.
18.3 Der Auftraggeber kann die Erlaubnis nach 18.1 jederzeit in Textform für die Zukunft widerrufen. Bereits gedruckte oder versandte Unterlagen müssen nicht zurückgerufen werden.
§ 19 Vertraulichkeit und Abwerbeverbot
19.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, etwa Preise, Angebote, Methoden, Zugangsdaten, Kennzahlen und Geschäftsgeheimnisse, während der Vertragslaufzeit und drei Jahre danach vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen, sowie die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater.
19.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden oder Subunternehmer von iGrow, die mit seinen Leistungen befasst waren, abzuwerben oder anzustellen, weder direkt noch über Dritte.
19.3 Bei Verstoß gegen 19.2 zahlt der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von sechs Monatsentgelten der betroffenen Person (bei Angestellten das Bruttogehalt, bei freien Mitarbeitenden das zuletzt monatlich bezahlte Honorar). Die Strafe ist unabhängig vom Verschulden fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 20 Datenschutz
20.1 Beide Parteien halten die Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz ein.
20.2 Soweit iGrow im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, etwa bei Tracking, CRM oder Kampagnen, ist der Auftraggeber Verantwortlicher und iGrow Auftragsverarbeiter. Auf Verlangen einer Partei schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Sie wird dann Bestandteil der Vereinbarung.
20.3 Die Kontaktdaten des Auftraggebers verarbeitet iGrow zur Vertragsabwicklung, Verrechnung und Kommunikation. Details stehen in der Datenschutzerklärung auf www.igrow.at.
20.4 iGrow achtet darauf, vertrauliche Daten des Auftraggebers nur in KI-Systemen und Cloud-Diensten zu verarbeiten, die sie nicht zum Training eigener Modelle verwenden.
§ 21 Subunternehmer und verbundene Unternehmen
iGrow darf Leistungen ganz oder teilweise durch Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Subunternehmer und verbundene Unternehmen erbringen, insbesondere durch die IGROW MARKETING d.o.o. in Kroatien. Die Verschwiegenheit ist sicherzustellen. Personenbezogene Daten werden im Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.
§ 22 Höhere Gewalt
22.1 Ereignisse höherer Gewalt, die iGrow die Leistung vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, verschieben die Leistung entsprechend ihrer Dauer. Dazu zählen Naturereignisse, Krieg, Pandemie, Streik, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe sowie der Ausfall von Strom, Internet, Cloud-Diensten und Plattformen. iGrow haftet dann nicht.
22.2 Ist die Leistung über mehr als 60 Tage völlig unmöglich, kann jede Partei für den noch nicht erbrachten Teil zurücktreten. Das Entgelt entfällt dann anteilig für diesen Teil.
§ 23 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
23.1 Der Auftraggeber darf nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von iGrow schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
23.2 Der Auftraggeber darf Rechte aus der Vereinbarung nur mit schriftlicher Zustimmung von iGrow abtreten. iGrow darf Forderungen abtreten, etwa an Inkassounternehmen.
§ 24 Änderungen, Textform und Zustellung
24.1 Änderungen dieser AGB teilt iGrow dem Auftraggeber in Textform mit. Sie gelten für laufende Verträge als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge weist iGrow in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB bis zum Vertragsende.
24.2 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung, auch dieser Bestimmung, sind nur wirksam, wenn iGrow sie in Textform bestätigt. E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Mitarbeitende von iGrow sind nicht befugt, abweichende Zusagen zu geben, außer der Inhaber bestätigt sie in Textform.
24.3 Zustellungen erfolgen an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder Postadresse des Auftraggebers. Eine E-Mail gilt am selben Werktag als zugegangen, wenn keine Fehlermeldung erscheint. Der Auftraggeber teilt Änderungen von Firmenname, Rechtsform, Adresse, UID-Nummer und Ansprechpartner unverzüglich mit.
§ 25 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
25.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
25.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ist das für den Sitz von iGrow in Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. iGrow darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen. Erfüllungsort ist Wien.
25.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB oder der Vereinbarung unwirksam oder wird sie unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.
25.4 Die Vereinbarung bindet die Rechtsnachfolger beider Parteien. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Oct 1, 2026 ·
Diese AGB regeln alle Leistungen der iGrow e.U., Inhaber Edin Cerimagic, Parhamerplatz 9, 1170 Wien. Mit Annahme eines Angebots gelten sie als vereinbart, einschließlich des Stundensatzes von 140,00 € netto für alle Leistungen außerhalb des Angebots.
iGrow e.U., Inhaber Edin Cerimagic, Parhamerplatz 9, 1170 Wien, Firmenbuchnummer FN 606878v, Handelsgericht Wien, UID ATU81182612, Tel. +43 1 435 100 4, E-Mail info@igrow.at, www.igrow.at. Stand: 22.10.2026.
§ 1 Geltung und Begriffe
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von iGrow gegenüber Unternehmern. Verbraucher sind keine Vertragspartner. Mit Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber, Unternehmer zu sein und die Leistungen für seinen unternehmerischen Zweck zu beziehen.
1.2 Maßgeblich ist die Fassung, die bei Angebotslegung unter https://www.igrow.at/agb abrufbar ist. Sie gilt auch für Folgeaufträge, ohne dass jedes Mal erneut auf sie hingewiesen werden muss.
1.3 Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn iGrow ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn iGrow sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
1.4 „Vereinbarung“ bedeutet das Angebot samt diesen AGB. Bei Widersprüchen geht das Angebot vor.
§ 2 Leistungen von iGrow
2.1 iGrow ist eine B2B Revenue Marketing Agentur. Leistungen sind insbesondere SEO, GEO (Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen und Antwortmaschinen wie ChatGPT, Gemini, Claude und Perplexity), Google Ads und weitere bezahlte Kanäle, Landingpages, Content, LinkedIn Thought Leadership, Sales Enablement, Workshops, Beratung und Reporting.
2.2 Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot. Aussagen in Gesprächen, Präsentationen, Protokollen, Chats oder Nachrichten erweitern den Leistungsumfang nicht.
2.3 iGrow schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, keinen Erfolg (siehe § 13). Etwas anderes gilt nur, wenn das Angebot ein bestimmtes Werk ausdrücklich als Erfolgsschuld beschreibt. Laufende Betreuung ist ein Dauerschuldverhältnis.
2.4 Methoden, Tools, Reihenfolge, Zeit und Ort der Leistungserbringung bestimmt iGrow nach eigenem fachlichen Ermessen und weisungsfrei.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Angebote sind für die im Angebot genannte Frist bindend, mangels Angabe 30 Tage ab Angebotsdatum. Danach kann iGrow die Annahme ablehnen. Schreib- und Rechenfehler binden iGrow nicht.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch Unterschrift, durch Bestätigung per E-Mail oder in anderer Textform, durch Beauftragung, durch Zahlung einer Rechnung oder durch die Übermittlung von Zugängen oder Unterlagen, die zur Leistungserbringung dienen. Mit Annahme akzeptiert der Auftraggeber diese AGB, einschließlich des Stundensatzes nach § 4.
3.3 Angebote, Preise und Methoden sind vertraulich. Der Auftraggeber darf sie nicht an Dritte weitergeben, insbesondere nicht an Mitbewerber von iGrow oder andere Agenturen. Berater des Auftraggebers dürfen sie auf Need-to-know-Basis erhalten, wenn sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
3.4 Audits, Analysen, Konzepte und Ideen, die iGrow vor Vertragsabschluss erstellt, bleiben Eigentum von iGrow. Der Auftraggeber darf sie ohne Beauftragung weder selbst verwerten noch Dritten zur Verwertung überlassen.
§ 4 Leistungsumfang, Mehrleistungen und Stundensatz
4.1 Grundlage jeder Abrechnung ist die Vereinbarung. Im vereinbarten Entgelt abgegolten ist nur, was im Angebot ausdrücklich nach Inhalt, Menge, Rhythmus und Dauer genannt ist.
4.2 Alles, was darüber hinausgeht, ist Mehrleistung. Dazu zählen insbesondere:
zusätzliche Meetings, Calls, Workshops, Schulungen und Abstimmungen, auch kurze oder telefonische
Beratung, Support und Ad-hoc-Anfragen jeder Art, per E-Mail, Chat, Microsoft Teams, Slack, Telefon oder in anderen Kanälen
Korrekturschleifen und Änderungswünsche über den vereinbarten Umfang hinaus
zusätzliche Analysen, Auswertungen, Reports, Dashboards und Recherchen
zusätzliche Kanäle, Länder, Sprachen, Produkte, Kampagnen, Seiten oder Inhalte
Abstimmung mit Dritten, etwa Entwicklern, Hosting-Anbietern, anderen Agenturen oder Rechtsvertretern des Auftraggebers
Einarbeitung neuer Ansprechpartner des Auftraggebers
Fehlerbehebung, die nicht von iGrow verursacht wurde
Vor- und Nachbereitung sowie Reise- und Wegzeiten
4.3 Mehrleistung wird mit 140,00 € netto je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten zu 30 Minuten: eine Stunde kostet 140,00 €, eine halbe Stunde 70,00 €. Jede begonnene Einheit gilt als voll. Pro Termin und pro Anfrage werden mindestens 30 Minuten verrechnet.
4.4 Mehrleistung gilt als beauftragt, sobald der Auftraggeber sie anfordert, erbittet oder in Anspruch nimmt, einen Termin dafür bucht oder wahrnimmt, oder sobald iGrow sie im erkennbaren Interesse des Auftraggebers erbringt. Es braucht dafür weder eine gesonderte Kostenmitteilung noch eine Bestätigung noch ein Zusatzangebot. Der Stundensatz ist mit Angebot und AGB bekannt gegeben. iGrow ist nicht verpflichtet, vor der Leistung auf die Kosten hinzuweisen. iGrow kann bei größerem Umfang statt der Abrechnung nach Stundensatz ein gesondertes Angebot legen.
4.5 iGrow erfasst Mehrleistung pauschal nach Einheiten gemäß 4.3. Berechnet werden auch Gespräche und Absprachen, die nicht im Weekly, in einem Protokoll, in einem Ticket oder in einem anderen System erfasst sind. Dass etwas dort nicht erfasst wurde, ist kein Einwand gegen die Verrechnung. iGrow darf alle Mehrleistungen eines Abrechnungszeitraums in einer Rechnungsposition zusammenfassen. Auf schriftliches Verlangen innerhalb der Frist nach 9.5 übermittelt iGrow eine Aufstellung nach Datum, Dauer und Thema.
4.6 Im Angebot enthaltene Zeit- und Leistungskontingente sind nicht übertragbar und verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats, sofern das Angebot nichts anderes ausdrücklich vorsieht.
4.7 Der Auftraggeber kann Leistungsänderungen verlangen. iGrow ist nicht verpflichtet, sie anzunehmen. Termine verschieben sich entsprechend, Mehraufwand wird nach 4.3 abgerechnet.
§ 5 Meetings und Termine
5.1 Meetings, die im Angebot genannt sind (zum Beispiel Weekly oder Performance-Meeting), sind in Anzahl, Rhythmus und Dauer im Entgelt enthalten. Sagt der Auftraggeber sie ab oder nimmt er nicht teil, entfallen sie ersatzlos. Es gibt weder Nachholtermine noch Gutschriften.
5.2 Bucht der Auftraggeber oder eine von ihm benannte Person über einen Buchungslink, eine Kalendereinladung oder einen Video-Link von iGrow einen Termin, oder lädt sie Mitarbeitende von iGrow zu einem Termin ein, ist das eine beauftragte Mehrleistung. Das gilt auch, wenn iGrow von der Buchung vorab nichts erfahren hat. Ausgenommen sind Termine, die erkennbar ein im Angebot enthaltenes Meeting betreffen. Verrechnet wird die gebuchte Dauer, bei längerer tatsächlicher Dauer die tatsächliche Dauer, jeweils nach 4.3.
5.3 Der Auftraggeber kann Termine bis 24 Stunden vor Beginn in Textform kostenfrei absagen oder verschieben. Danach und bei Nichterscheinen wird die gebuchte Dauer voll verrechnet.
5.4 iGrow wartet bis zu 5 Minuten auf den Auftraggeber. Ein verspäteter Beginn verkürzt die verrechnete Dauer nicht.
5.5 iGrow darf Meetings zur Protokollierung aufzeichnen und transkribieren, wenn alle Teilnehmenden zu Beginn darauf hingewiesen werden. Der Auftraggeber informiert seine Teilnehmenden und holt erforderliche Einwilligungen ein.
§ 6 Kommunikationszeiten und Erreichbarkeit
6.1 Die Geschäftszeiten von iGrow sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr (Wiener Ortszeit), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.
6.2 Anfragen per E-Mail, Microsoft Teams, Slack, Telefon, Messenger oder in anderen Kanälen, die außerhalb der Geschäftszeiten eingehen, gelten am nächsten Werktag um 9:00 Uhr als zugegangen und werden innerhalb der Geschäftszeiten beantwortet. iGrow ist nicht verpflichtet, außerhalb der Geschäftszeiten zu antworten oder erreichbar zu sein, auch nicht bei Dringlichkeit.
6.3 iGrow bemüht sich, Nachrichten innerhalb von 24 Stunden zu beantworten, sofern möglich. Gezählt werden nur Stunden innerhalb der Geschäftszeiten. Das ist eine unverbindliche Zielgröße. Daraus entstehen weder ein Anspruch noch eine Frist, deren Überschreitung Verzug begründet.
6.4 Beauftragungen, Vertragsänderungen und Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie per E-Mail an die vereinbarte Adresse von iGrow übermittelt werden. Freigaben im Tagesgeschäft können auch in vereinbarten Projektkanälen erfolgen.
6.5 Für Sonderfälle und sofortige Hilfe außerhalb der Geschäftszeiten oder mit Reaktionswunsch unter 24 Stunden kann der Auftraggeber eine Sofortunterstützung anfragen. iGrow nimmt sie nach Kapazität an, ein Anspruch besteht nicht. Wird sie erbracht, ist sie Mehrleistung nach § 4. Pro Einsatz wird mindestens eine volle Stunde zu 140,00 € netto verrechnet.
§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt iGrow rechtzeitig, vollständig und kostenlos alles zur Verfügung, was für die Leistung nötig ist: Informationen, Briefings, Inhalte, Freigaben und Zugänge (zum Beispiel zu Website, CMS, Google Ads, Analytics, Search Console, CRM und Social-Media-Profilen). Zugänge sind innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung einzuräumen. Er benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
7.2 Alle Personen, die gegenüber iGrow für den Auftraggeber auftreten, gelten als bevollmächtigt, Erklärungen und Freigaben abzugeben und Mehrleistungen zu beauftragen, bis der Auftraggeber iGrow in Textform das Gegenteil mitteilt.
7.3 Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach, verschieben sich Termine angemessen. Das Entgelt bleibt in voller Höhe fällig, auch wenn die Leistung wegen fehlender Mitwirkung nicht oder nur teilweise erbracht werden kann (§ 1168 ABGB). Mehraufwand wird nach § 4 abgerechnet. Hat der Auftraggeber seine Pflicht auch 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung nicht erfüllt, darf iGrow den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen.
7.4 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Produkt- und Leistungsaussagen, Werbebotschaften und Vorgaben verantwortlich, etwa nach Wettbewerbs-, Medien-, Marken-, Urheber-, Heilmittelwerbe- und Datenschutzrecht. iGrow schuldet keine Rechtsprüfung und keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber hält iGrow gegenüber Ansprüchen Dritter, die auf seinen Inhalten oder Vorgaben beruhen, schad- und klaglos, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsvertretung.
7.5 Der Auftraggeber verantwortet Cookie-Banner und Consent-Lösung, Datenschutzerklärung, Impressum und die Einwilligungen für Tracking und Tools auf seinen Seiten sowie die Einhaltung der Richtlinien der Plattformen, auf denen seine Konten laufen (zum Beispiel Google, Meta, LinkedIn, OpenAI).
7.6 Der Auftraggeber bevollmächtigt iGrow, in seinem Namen und auf seine Rechnung Konten, Kampagnen und Tools einzurichten, soweit das für die Leistung erforderlich ist.
§ 8 Freigaben und Abnahme
8.1 Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Texte, Konzepte, Kampagnen und Änderungen und gibt sie binnen 5 Werktagen frei oder nennt konkrete Änderungswünsche. Meldet er sich nicht, gilt die Leistung nach Fristablauf als freigegeben. Auf diese Rechtsfolge wird hier ausdrücklich hingewiesen.
8.2 Mit der Freigabe, der Veröffentlichung, der Schaltung oder der Nutzung gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen.
8.3 Korrekturschleifen sind nur enthalten, soweit das Angebot sie nennt. Weitere sind Mehrleistung nach § 4.
8.4 Für die inhaltliche Richtigkeit der Fakten, Zahlen und Aussagen, die er liefert oder freigibt, bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
§ 9 Preise, Rechnung und Zahlung
9.1 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 Prozent in Österreich). Bei Auftraggebern im Ausland teilt dieser seine UID-Nummer mit. iGrow rechnet dann nach den steuerlichen Vorschriften ab.
9.2 Nicht im Entgelt enthalten sind Werbebudget, Lizenzen und Tools Dritter, Stockmaterial, Spesen und sonstige Drittkosten. Der Auftraggeber trägt sie. Werbebudget zahlt der Auftraggeber direkt an die Plattform über sein eigenes Konto, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart ist. Legt iGrow Kosten vor, ersetzt der Auftraggeber sie gegen Nachweis.
9.3 Die Rechnungslegung richtet sich nach dem Angebot. Fehlt eine Regelung, rechnet iGrow laufende Leistungen monatlich im Voraus ab, Einmalleistungen nach Leistungserbringung oder in Teilrechnungen. iGrow darf Akontozahlungen verlangen. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail gestellt. Der Auftraggeber stimmt dem zu.
9.4 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern die Rechnung keine andere Frist nennt. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von iGrow.
9.5 Grundlage jeder Rechnung sind das Angebot und diese AGB. Mit der Annahme erkennt der Auftraggeber an, dass Entgelte und Stundensatz verbindlich vereinbart sind. Einwendungen gegen eine Rechnung, ihre Höhe, die verrechneten Zeiten oder Leistungen, muss der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Zugang schriftlich und begründet erheben. Danach gilt die Rechnung als genehmigt und anerkannt und kann nicht mehr bestritten werden. Auf diese Rechtsfolge wird hier ausdrücklich hingewiesen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere wegen offensichtlicher Rechenfehler, bleiben unberührt.
9.6 iGrow darf Irrtümer in Rechnungen jederzeit berichtigen.
9.7 Der Auftraggeber darf Zahlungen nicht wegen Beanstandungen oder Gegenforderungen zurückhalten. Der unbestrittene Teil einer Rechnung ist jedenfalls fristgerecht zu zahlen.
§ 10 Zahlungsverzug
10.1 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), die Pauschale von 40,00 € nach § 458 UGB und darüber hinaus die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibung und Einbringung, etwa Inkasso und Rechtsvertretung.
10.2 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, werden alle offenen Forderungen sofort fällig.
10.3 Ab Verzug darf iGrow die Leistungen einstellen, Zugänge zu Tools und Dashboards sperren, Kampagnen pausieren und Arbeitsergebnisse sowie Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten. iGrow haftet dafür nicht. Fristen verschieben sich, das Entgelt für die Stillstandszeit bleibt geschuldet.
10.4 Bleibt die Zahlung auch nach Mahnung und einer Nachfrist von 7 Tagen aus, darf iGrow den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen. Es gilt § 12.4.
§ 11 Wertsicherung und Preisanpassung
11.1 Alle Entgelte und der Stundensatz sind wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Österreich oder einem an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist der Index des Monats, in dem das Angebot erstellt wurde. Bei Verträgen mit einer Laufzeit über 12 Monaten und bei Verlängerungen darf iGrow die Entgelte jährlich im Ausmaß der Indexveränderung anpassen. Verzichtet iGrow auf eine Anpassung, ist das kein Verzicht für die Zukunft.
11.2 Kostenerhöhungen Dritter, die iGrow nicht beeinflussen kann (zum Beispiel Lizenzgebühren, Tool-Preise, Plattformgebühren), darf iGrow nach 30 Tagen Vorankündigung in Textform anteilig weitergeben. Steigt dadurch das Gesamtentgelt um mehr als 10 Prozent, kann der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Ende des Folgemonats kündigen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
12.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Befristete Verträge enden mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Einmalige Projekte enden mit Erbringung der Leistung. Eine Verlängerung gibt es nur, wenn das Angebot sie vorsieht oder die Parteien sie in Textform vereinbaren.
12.2 Während der vereinbarten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Entgelt ist bis zum Laufzeitende geschuldet. Für Verträge auf unbestimmte Zeit gilt die Frist laut Angebot, mangels Angabe eine Frist von drei Monaten zum Monatsletzten.
12.3 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt für iGrow insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 10.4, bei Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 7.3, bei Verletzung der Vertraulichkeit oder des Abwerbeverbots nach § 19, bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und bei unzumutbarem Verhalten, etwa Beleidigung oder Bedrohung von Mitarbeitenden. Für den Auftraggeber liegt er vor, wenn iGrow wesentliche Pflichten trotz schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen verletzt.
12.4 Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Löst iGrow aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund auf, bleibt das Entgelt bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit geschuldet, abzüglich dessen, was sich iGrow erspart oder durch anderweitige Verwendung erwirbt (§ 1168 ABGB).
12.5 Mit Vertragsende erlöschen alle Zugänge zu Tools und Dashboards, die iGrow bereitgestellt hat. Zugangsdaten zu Konten des Auftraggebers gibt iGrow zurück oder löscht sie. Arbeitsergebnisse übergibt iGrow nach vollständiger Zahlung. Unterstützung bei der Übergabe an Dritte ist Mehrleistung nach § 4.
§ 13 Keine Erfolgsgarantie, Plattformen und Werbebudget
13.1 iGrow garantiert keine bestimmten Rankings, Reichweiten, Nennungen oder Empfehlungen in KI-Systemen (zum Beispiel ChatGPT, Gemini, Claude, Perplexity), Klicks, Anfragen, Leads, Pipeline, Umsätze, keinen Return on Investment und keine sonstigen Kennzahlen. Prognosen, Beispiele, Case Studies und Benchmarks sind unverbindlich. Sie sind Einzelfälle und keine Zusicherung.
13.2 Suchmaschinen, Werbeplattformen und KI-Systeme sind Dritte. Ihre Funktionsweise, Richtlinien, Preise und Verfügbarkeit ändern sich jederzeit und liegen außerhalb des Einflusses von iGrow. Antworten von KI-Systemen sind nicht deterministisch und ändern sich je nach Nutzer, Zeitpunkt und Modellversion. Messwerte aus Tools sind Stichproben und Momentaufnahmen.
13.3 Plattformen können Anzeigen ablehnen oder entfernen und Konten sperren. Werbeschaltungen erfolgen auf Risiko des Auftraggebers. Er legt das Werbebudget fest. Ein Anspruch auf Erstattung von Werbebudget besteht nicht, auch nicht bei Ablehnung von Anzeigen, ungültigen Klicks oder Marktveränderungen.
13.4 Das Entgelt ist unabhängig vom Eintritt eines wirtschaftlichen Erfolgs geschuldet.
§ 14 Tools, Zugänge und Drittanbieter
14.1 Soweit das Angebot es nennt, stellt iGrow dem Auftraggeber für die Vertragslaufzeit Zugang zu Tools und Dashboards Dritter bereit (zum Beispiel Rankscale AI). Lizenzkosten und Credits trägt iGrow im Umfang des Angebots. Darüber hinausgehender Verbrauch, etwa zusätzliche Credits, Nutzer, Marken oder Prompts, wird gesondert vereinbart. Die Zugänge sind nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
14.2 iGrow darf Tools durch gleichwertige ersetzen. Für Ausfälle von Tools und Diensten Dritter haftet iGrow nicht.
14.3 Der Auftraggeber verwahrt die Administratorrechte seiner Systeme und räumt iGrow die für die Leistung nötigen Rollen ein. Er ist für Sicherung und Backups seiner Systeme und Daten verantwortlich.
14.4 iGrow darf anonymisierte und aggregierte Daten, die keinen Rückschluss auf den Auftraggeber zulassen, zur Verbesserung der eigenen Methodik verwenden.
§ 15 Gewährleistung
15.1 Der Auftraggeber rügt Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt oder Veröffentlichung der Leistung, schriftlich und konkret beschrieben. Unterlässt er die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen des Mangels und das Recht, sich auf Irrtum über die Mangelfreiheit zu berufen, sind dann ausgeschlossen.
15.2 iGrow beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch. Preisminderung oder Wandlung kann der Auftraggeber erst verlangen, wenn zwei Verbesserungsversuche fehlgeschlagen sind. Bei geringfügigen Mängeln ist die Wandlung ausgeschlossen.
15.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe oder Abnahme. Der Auftraggeber beweist, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) und § 933b ABGB (Regress) sind ausgeschlossen.
15.4 Bei laufender Betreuung besteht die Gewährleistung in der Verbesserung oder Wiederholung der mangelhaften Dienstleistung.
15.5 Keine Gewährleistung besteht für Folgen von Änderungen bei Plattformen oder Dritten und für Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte nach der Übergabe an Website, Konto oder Ergebnis vornehmen.
§ 16 Haftung
16.1 iGrow haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet iGrow nicht, ausgenommen bei Personenschäden. Verschulden und Schaden hat der Auftraggeber zu beweisen.
16.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Netto-Entgelt beschränkt, das der Auftraggeber in den letzten 1 Monat vor dem Schadenseintritt gezahlt hat. Bei Vorsatz haftet iGrow unbeschränkt.
16.3 Soweit gesetzlich zulässig haftet iGrow nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge, Pipeline- oder Umsatzverluste, Reputationsschäden, Folgeschäden, Datenverlust und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
16.4 Schadenersatzansprüche gegen iGrow sind binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, sonst verfallen sie. Für Vorsatz gilt die gesetzliche Frist.
16.5 Für Leistungen, Inhalte und Tools Dritter, insbesondere Plattformen und Hosting-Anbieter, haftet iGrow nicht. Für Subunternehmer haftet iGrow bei Auswahlverschulden.
§ 17 Rechte und Nutzung
17.1 Alle Rechte an Konzepten, Methoden, Frameworks, Vorlagen, Prompts, Skripten, Tool-Konfigurationen, Dashboards, Report-Layouts, Analysen und Entwürfen bleiben bei iGrow. Dieses Know-how geht nie auf den Auftraggeber über.
17.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den im Angebot vereinbarten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene unternehmerische Zwecke. Die Weitergabe an verbundene Unternehmen und an Dienstleister ist nur zur Nutzung für den Auftraggeber zulässig.
17.3 Bis zur vollständigen Zahlung besteht kein Nutzungsrecht. Nutzt der Auftraggeber Arbeitsergebnisse vorher, geschieht das widerruflich und auf sein Risiko.
17.4 Material Dritter, etwa Stockfotos, Schriften und Software, darf der Auftraggeber nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz nutzen.
17.5 iGrow darf auf Arbeitsergebnissen dezent auf sich hinweisen, zum Beispiel im Footer oder in Metadaten. Dafür steht dem Auftraggeber kein Entgelt zu.
17.6 iGrow setzt KI-Werkzeuge ein. Der Auftraggeber stimmt dem zu. Er prüft Arbeitsergebnisse vor Veröffentlichung selbst. Für den urheberrechtlichen Schutz KI-gestützt erstellter Inhalte gibt iGrow keine Gewähr.
§ 18 Referenzen
18.1 Der Auftraggeber erlaubt iGrow, ihn unter Firmenname und Logo als Kunden zu nennen, zum Beispiel auf der Website, in Präsentationen, Angeboten und in sozialen Netzwerken.
18.2 Case Studies mit Kennzahlen des Auftraggebers veröffentlicht iGrow erst nach Freigabe in Textform.
18.3 Der Auftraggeber kann die Erlaubnis nach 18.1 jederzeit in Textform für die Zukunft widerrufen. Bereits gedruckte oder versandte Unterlagen müssen nicht zurückgerufen werden.
§ 19 Vertraulichkeit und Abwerbeverbot
19.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, etwa Preise, Angebote, Methoden, Zugangsdaten, Kennzahlen und Geschäftsgeheimnisse, während der Vertragslaufzeit und drei Jahre danach vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen, sowie die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater.
19.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden oder Subunternehmer von iGrow, die mit seinen Leistungen befasst waren, abzuwerben oder anzustellen, weder direkt noch über Dritte.
19.3 Bei Verstoß gegen 19.2 zahlt der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von sechs Monatsentgelten der betroffenen Person (bei Angestellten das Bruttogehalt, bei freien Mitarbeitenden das zuletzt monatlich bezahlte Honorar). Die Strafe ist unabhängig vom Verschulden fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 20 Datenschutz
20.1 Beide Parteien halten die Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz ein.
20.2 Soweit iGrow im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, etwa bei Tracking, CRM oder Kampagnen, ist der Auftraggeber Verantwortlicher und iGrow Auftragsverarbeiter. Auf Verlangen einer Partei schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Sie wird dann Bestandteil der Vereinbarung.
20.3 Die Kontaktdaten des Auftraggebers verarbeitet iGrow zur Vertragsabwicklung, Verrechnung und Kommunikation. Details stehen in der Datenschutzerklärung auf www.igrow.at.
20.4 iGrow achtet darauf, vertrauliche Daten des Auftraggebers nur in KI-Systemen und Cloud-Diensten zu verarbeiten, die sie nicht zum Training eigener Modelle verwenden.
§ 21 Subunternehmer und verbundene Unternehmen
iGrow darf Leistungen ganz oder teilweise durch Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Subunternehmer und verbundene Unternehmen erbringen, insbesondere durch die IGROW MARKETING d.o.o. in Kroatien. Die Verschwiegenheit ist sicherzustellen. Personenbezogene Daten werden im Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.
§ 22 Höhere Gewalt
22.1 Ereignisse höherer Gewalt, die iGrow die Leistung vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, verschieben die Leistung entsprechend ihrer Dauer. Dazu zählen Naturereignisse, Krieg, Pandemie, Streik, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe sowie der Ausfall von Strom, Internet, Cloud-Diensten und Plattformen. iGrow haftet dann nicht.
22.2 Ist die Leistung über mehr als 60 Tage völlig unmöglich, kann jede Partei für den noch nicht erbrachten Teil zurücktreten. Das Entgelt entfällt dann anteilig für diesen Teil.
§ 23 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
23.1 Der Auftraggeber darf nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von iGrow schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
23.2 Der Auftraggeber darf Rechte aus der Vereinbarung nur mit schriftlicher Zustimmung von iGrow abtreten. iGrow darf Forderungen abtreten, etwa an Inkassounternehmen.
§ 24 Änderungen, Textform und Zustellung
24.1 Änderungen dieser AGB teilt iGrow dem Auftraggeber in Textform mit. Sie gelten für laufende Verträge als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge weist iGrow in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB bis zum Vertragsende.
24.2 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung, auch dieser Bestimmung, sind nur wirksam, wenn iGrow sie in Textform bestätigt. E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Mitarbeitende von iGrow sind nicht befugt, abweichende Zusagen zu geben, außer der Inhaber bestätigt sie in Textform.
24.3 Zustellungen erfolgen an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder Postadresse des Auftraggebers. Eine E-Mail gilt am selben Werktag als zugegangen, wenn keine Fehlermeldung erscheint. Der Auftraggeber teilt Änderungen von Firmenname, Rechtsform, Adresse, UID-Nummer und Ansprechpartner unverzüglich mit.
§ 25 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
25.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
25.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ist das für den Sitz von iGrow in Wien sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. iGrow darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen. Erfüllungsort ist Wien.
25.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB oder der Vereinbarung unwirksam oder wird sie unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.
25.4 Die Vereinbarung bindet die Rechtsnachfolger beider Parteien. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
